Gemäß § 2 Abs 1 Bundes-Personalvertretungsgesetz – PVG ist die Personalvertretung dazu berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.
Der Zentralausschuss ist die gesamtösterreichische und direkt gewählte Personalvertretung der „beamteten“ UniversitätslehrerInnen gegenüber dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Bezeichnung | Typ | Größe |
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Liste der gewählten Haupt- und Ersatzmitglieder des ZA 2020-2024 | 437,00 KB | |
KUNDMACHUNG Listen ZWA für die Uni-lehrerInnen 2024 | 121,62 KB |