Gemäß § 2 Abs 1 Bundes-Personalvertretungsgesetz – PVG ist die Personalvertretung dazu berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.
Der Zentralausschuss ist die gesamtösterreichische und direkt gewählte Personalvertretung der „beamteten“ UniversitätslehrerInnen gegenüber dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und Wirtschaft.
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